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Adrian Albinus

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Adrian Albinus (auch Hadrian Albinus, eigentlich Weiß; * 21. Oktober 1513 in Lauban; † 4. Juli 1590 in KĂŒstrin) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Albinus besuchte die Schule in Schweidnitz und studierte an der UniversitĂ€t Krakau, wo er Magister wurde und ein juristisches Studium abschloss. Danach ging er als Lehrer an die Breslauer Schule St. Elisabeth. Im Sommersemester 1532 immatrikulierte er sich an der UniversitĂ€t Wittenberg, als Hofmeister des Kilian Metzler, hörte hier Vorlesungen von Hieronymus Schurff und arbeitete als Druckereikorrektor. Mit seinem SchĂŒler Metzler reiste er nach Italien, wo er an der UniversitĂ€t Bologna zum Doktor der Rechte promovierte und verweilte auch an der französischen UniversitĂ€t OrlĂ©ans.

Im Wintersemester 1541 war er an der UniversitĂ€t Leipzig, wo er Privatvorlesungen hielt und heiratete dort 1542. Im Sommersemester 1543 zog er an die Brandenburgische UniversitĂ€t Frankfurt, an der er am 8. September Professor fĂŒr die Institutiones Iustiniani und am 29. Oktober 1544 fĂŒr die Pandekten wurde. Im Wintersemester 1543/1544 bekleidete er das Rektorat der Hochschule. Am 2. September 1545 wurde er Rat des Markgrafen Johann (Brandenburg-KĂŒstrin).

Nachdem er 1567 Anna (1547–1591), die Tochter des Kanzlers der Neumark Guarus Weigand, geheiratet hatte, verstarb er nach einiger Zeit seines Wirkens.