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Arbeitsvorgang

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Als Arbeitsvorgang (auch Arbeitsgang) bezeichnet man in der Arbeitsanalyse und -synthese die Verrichtung oder Ablauffolge, die ein AufgabentrĂ€ger zur AufgabenerfĂŒllung an einem Arbeitsobjekt vollzieht.

In Wirtschaftseinheiten (Unternehmen, Staaten mit ihren Untergliederungen wie der öffentlichen Verwaltung) bestehen die einer Stelle zugewiesenen Arbeitsaufgaben meist aus einer Vielzahl von einzelnen Ablaufabschnitten (Arbeitsschritte; englisch task), die erst in ihrer Gesamtheit durch einen letzten komplettierenden Arbeitsschritt als erfĂŒllt anzusehen sind. Viele dieser Ablaufabschnitte sind funktional, physikalisch oder technisch voneinander abhĂ€ngig, so dass beim Arbeitsablauf eine bestimmte Reihenfolge (Ablauffolge) einzuhalten ist. Dazu setzen ArbeitskrĂ€fte meist Arbeitsmittel ein, um aufgrund der vorgegebenen Arbeitsaufgabe ein Arbeitsergebnis zu erzielen. Die REFA setzt zudem voraus, dass beim Arbeitsvorgang eine Mengeneinheit eines Auftrages (Arbeitsvolumen) erzeugt wird.[1] Bei komplexeren ArbeitsablĂ€ufen lohnt sich die Erstellung von Arbeitsablaufplanungen mit Organigrammen.

Ein Arbeitsablauf wird dazu durch Arbeitsplanung unter BerĂŒcksichtigung technischer oder organisatorischer Gegebenheiten in Ablaufabschnitte unterteilt und in einem Arbeitsplan dokumentiert.

Aufgaben, die unterschiedliche Maschinen oder Ressourcen benötigen, werden in arbeitsplatzbezogene ArbeitsvorgĂ€nge aufgeteilt, die in der Regel nacheinander durchlaufen werden mĂŒssen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) versteht unter einem Arbeitsvorgang eine „unter Hinzurechnung der ZusammenhangstĂ€tigkeiten und bei BerĂŒcksichtigung einer sinnvollen, vernĂŒnftigen VerwaltungsĂŒbung nach tatsĂ€chlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstĂ€ndig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis fĂŒhrenden TĂ€tigkeit eines Angestellten“.[2]

Man unterscheidet[3]

  • auftragsorientierte ArbeitsgĂ€nge: gehören zu einem Auftrag, der durch Menge und Termin bestimmt ist; entsprechend sind nach einer Termin- und KapazitĂ€tsplanung Start- und Endtermin des Arbeitsganges und auch der zeitlich bestimmte Bedarf an Ressourcen fĂŒr den konkreten Auftrag bekannt.
  • StandardarbeitsgĂ€nge: sind ein bestimmter Arbeitsschritt, der mit einem konkreten technischen Verfahren ausgefĂŒhrt wird, ohne Bezug zu einem Gesamtablauf oder Arbeitsplan und auftragsneutral ist.[4]
  • auftragsneutrale ArbeitsgĂ€nge: sind ebenfalls ohne Bezug zu einem Auftrag, ohne Start- und Endtermin und deshalb ohne terminierten KapazitĂ€tsbedarf. Sie gehören wie die StĂŒcklisten zu den Stamm- oder Grunddaten der Produktionsplanung.

Die auftragsorientierten ArbeitsgÀnge sind die einzigen, mit einem Kundenauftrag zusammenhÀngenden ArbeitsvorgÀnge.

Analyse der ArbeitsvorgÀnge

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Zur Beschreibung eines Arbeitsvorganges gehören:

Diese Kriterien werden als Sollvorgaben in einem Ablaufplan berĂŒcksichtigt und können zudem teilweise Bestandteil einer Stellenbeschreibung sein.

Abgrenzung der ArbeitsvorgÀnge

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FĂŒr die Arbeitsplanung spielen Beginn und Ende eines einheitlichen Arbeitsvorgangs eine große Rolle. Deshalb gibt es Abgrenzungskriterien, durch die ArbeitsvorgĂ€nge voneinander unterschieden werden können. Ein neuer Arbeitsvorgang liegt dann vor, wenn[5]

  • der Bearbeiter wechselt,
  • das Arbeitsobjekt wechselt,
  • das Arbeitsobjekt in mehrere Objekte zerlegt wird oder mehrere Arbeitsobjekte zu einem einzigen vereinigt werden,
  • das Arbeitsmittel wechselt oder
  • ein bestimmter Zustand des Arbeitsobjekts erreicht wird (z. B. ein Blatt ist vollgeschrieben).

Wechselnde Bearbeiter, Arbeitsobjekte oder Arbeitsmittel können somit die Ursache fĂŒr einen neuen Arbeitsvorgang darstellen.

Produktionsprozess

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Im Produktionsprozess greifen verschiedene ArbeitsvorgĂ€nge unter BerĂŒcksichtigung der vorgegebenen Ablauffolge ineinander ĂŒber. Die Ablauforganisation sorgt mit AblaufplĂ€nen dafĂŒr, dass die verschiedenen, am Ablaufplan beteiligten Stellen eine nahtlos funktionierende Produktionskette bilden. Die Arbeitsplanung muss den Arbeitsablauf unter BerĂŒcksichtigung technischer oder organisatorischer Gegebenheiten in Ablaufabschnitte unterteilen und im Arbeitsplan dokumentieren. In der Produktion unterscheidet man FertigungsarbeitsgĂ€nge (beispielsweise Drehen, HĂ€rten, Schleifen) und MontagearbeitsgĂ€nge (Vormontage, Baugruppenmontage, Endmontage).

Wird der geplante Arbeitsvorgang unerwartet unterbrochen oder gestört, liegt eine Betriebsstörung vor. Eine geeignete Ablaufplanung sorgt fĂŒr reibungslose ArbeitsablĂ€ufe und beseitigt vorhandene Schwachstellen durch Schwachstellenanalysen.

TarifvertrÀge

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FĂŒr eine Bewertung im Tarifvertrag ist der Arbeitsvorgang entscheidend, da er die TĂ€tigkeitsmerkmale aus einer Entgeltordnung auf konkrete ArbeitsplĂ€tze ĂŒbertrĂ€gt. ErfĂŒllt ein Arbeitsvorgang die TĂ€tigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe, ist der Arbeitsvorgang durch das TĂ€tigkeitsmerkmal bewertet und fĂŒr die Eingruppierung relevant. Zu prĂŒfen ist bei der Einstellung oder Versetzung, ob mindestens 50 % der anfallenden ArbeitsvorgĂ€nge einem oder mehreren TĂ€tigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung entsprechen.[6] Im Sinne des TVöD gehören zu einem Arbeitsvorgang „Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der BeschĂ€ftigten, zu einem bei natĂŒrlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis fĂŒhren“.[7]

Einzelnachweise

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  1. ↑ REFA Verband fĂŒr Arbeitsstudien und Betriebsorganisation e. V. (Hrsg.), Methodenlehre des Betriebsorganisation: Lexikon der Betriebsorganisation, 1993, S. 195 (ISBN 3-446-17523-7)
  2. ↑ BAG, Urteil vom 25. November 1981, Az.: 4 AZR 305/79
  3. ↑ Thomas Geib, GeschĂ€ftsprozessorientiertes Werkzeugmanagement, 1997, S. 137
  4. ↑ August-Wilhelm Scheer, Wirtschaftsinformatik: Referenzmodelle fĂŒr industrielle GeschĂ€ftsprozesse, 1994, S. 213
  5. ↑ Heinrich B. Acker, Organisationsanalyse – Verfahren und Techniken praktischer Organisationsarbeit, 1973, S. 79
  6. ↑ Jochen Ribbeck, Personalmanagement in Sozialunternehmen, 2020, S. 133
  7. ↑ ProtokollerklĂ€rung zu § 12 Abs. 2 TVöD-VKA