Generalverdacht
Der Generalverdacht ist ein ohne konkrete Anhaltspunkte generell gehegter Verdacht.[1] Er richtet sich nicht gegen eine Einzelperson, sondern verallgemeinernd gegen eine unbestimmte Vielzahl von Personen bzw. bestimmte Personengruppen.[2]
Der Generalverdacht ist als VerstoĂ gegen die Unschuldsvermutung keine geeignete Grundlage fĂŒr polizeiliche Ermittlungen. In einem Rechtsstaat benötigen die Strafverfolgungsbehörden vielmehr einen hinreichend konkreten Tatverdacht hinsichtlich einer möglichen Tat und eines möglichen TĂ€ters.[3] Eine strafgerichtliche Verurteilung wiederum setzt den Nachweis individueller Schuld voraus (Nulla poena sine culpa).
Abgrenzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Generalverdacht grĂŒndet sich auf vermeintliches Erfahrungswissen (Vorurteil), der Verdacht auf wahrscheinliche UmstĂ€nde, der Argwohn hingegen bloĂ auf eine (ĂŒble) Meinung, ohne zu bestimmen, ob diese auf (mutmaĂlichen) GrĂŒnden basiert.[4]
Der gerichtliche Beweis grenzt sich vom Verdacht soweit ab, als der gerichtliche Beweis eine Tatsache aufgrund der gerichtlichen Erhebungen zumindest mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fĂŒr wahr annehmen kann (siehe auch: Indizienbeweis, Anscheinsbeweis).
Beispiele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- KĂŒnstler und Schausteller standen von alters her unter dem Generalverdacht der Sittenlosigkeit.
- Angehörige von unehrlichen Berufen, fahrendes Volk, die Jenischen oder Roma stehen unter dem Generalverdacht des Diebstahls und Betrugs.
- Gastwirte stehen unter dem Generalverdacht der Unredlichkeit beim Ausschank bzw. der Verrechnung, weswegen fĂŒr sie von alters her spezielle Vorschriften geschaffen wurden.[5]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Nicola Kammann: Der Anfangsverdacht. Kovac, Hamburg 2003.
- Matthias Klatt: Zur Rechtstheorie des Verdachts. In: Rechtstheorie. Zeitschrift fĂŒr Logik und Juristische Methodenlehre, Rechtsinformatik, Kommunikationsforschung, Normen- und Handlungstheorie, Soziologie und Philosophie des Rechts, 2006, Band 37, S. 388â392.
- Lorenz Schulz: Normiertes Misstrauen. Der Verdacht im Strafverfahren. Klostermann, Frankfurt 2001.
- Georg Steinberg: Verdacht als quantifizierbare Prognose? In: Juristen-Zeitung (JZ), 2006, Jahrgang 61, Nr. 21, S. 1045â1049.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Generalverdacht. duden.de; abgerufen am 14. Juli 2020.
- â Generalverdacht. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache.
- â Andreas Liebers: Die Steuerfahndung und der Generalverdacht. Abgerufen am 14. Juli 2020.
- â Johann Christoph Adelung: Argwohn, der. In: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. 2. Auflage. Band 1: AâE. Breitkopf, Leipzig 1793, S. 427 (Digitalisat. zeno.org).
- â Martin Scheutz: Das Wirtshaus in der frĂŒhen Neuzeit: Von den âhöchst-verbottenen ZusammenkĂŒnften.â In: Ulrike Spring, Wolfgang Kos, Wolfgang Freitag (Hrsg.): Im Wirtshaus. Eine Geschichte der Wiener Geselligkeit. Czernin Verlag (ohne Jahr), S. 76â83.