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Gesundheitsamt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Gesundheitsbehörde)

Das Gesundheitsamt ist in Deutschland als am Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Den Gesundheitsämtern obliegt dabei die Durchführung der ärztlichen Aufgaben der Gesundheitsverwaltung.

Man unterscheidet in Deutschland staatliche (z. B. in Baden-Württemberg und Bayern eingegliedert in die Landratsämter) und kommunale Gesundheitsämter oder Gesundheitsbehörden. Ab 2001 wurden zahlreiche kommunale Gesundheitsämter in „Fachdienst Gesundheit“ umbenannt, andere sind in den Landratsämtern angesiedelt und heißen nicht mehr „Gesundheitsamt“, sondern „Abteilung“ bzw. „Sachgebiet Gesundheitswesen“; auch „untere Gesundheitsbehörde“ findet sich als Bezeichnung. Siehe hierzu die Gesetze der Bundesländer über deren öffentlichen Gesundheitsdienst.[1]

Die Leitung eines Gesundheitsamtes bzw. eines Fachdienstes Gesundheit wird traditionell durch einen Amtsarzt wahrgenommen.

Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind vielfältig. Sie werden teilweise von den Gesundheitsämtern wahrgenommen. Diese Aufgaben können von Bundesland zu Bundesland in ihren Schwerpunkten differieren. Sie werden durch Bundesgesetze, Landesgesetze und -verordnungen und zum geringeren Teil durch EU-Recht bestimmt.

Folgende Aufgaben werden in einem Gesundheitsamt wahrgenommen:

Einige Aufgaben wie die AIDS-Beratung oder bestimmte Tätigkeiten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes – beispielsweise während der