Traditionsschiff

Der Begriff Traditionsschiff hat zwei verschiedene Bedeutungen. Im Volksmund werden als âTraditionsschiffeâ Ă€ltere Schiffe und Boote bezeichnet, die weitgehend in ihrem ursprĂŒnglichen Zustand erhalten sind oder in einen derartigen Zustand zurĂŒckversetzt wurden, aber nicht zwingend einen Originalzustand ihrer Geschichte darstellen. Auch Museumsschiffe, wie beispielsweise die MS Dresden als âTraditionsschiff Typ Friedenâ (Name verwendet von 1970 bis 2013), werden gemeinhin einbezogen.
AuĂerdem ist âTraditionsschiffâ in mehreren LĂ€ndern ein rechtlich bindender Begriff fĂŒr â in der Regel Ă€ltere oder traditionell betriebene â Schiffe, die zum Erhalt der Schifffahrtstradition von den heutigen Standards abweichende Auflagen fĂŒr Sicherheitszeugnisse und BefĂ€higungszeugnisse der Besatzungsmitglieder erfĂŒllen mĂŒssen, als z. B. regulĂ€re gewerblich betriebene Schiffe es mĂŒssten.
Traditionsschiffe werden von MuseumshĂ€fen, Einzelpersonen oder Betreibergesellschaften und -gemeinschaften unterschiedlicher Rechtsform in oft mĂŒhsamer Arbeit unterhalten, um Einblick in frĂŒhere Epochen der Schifffahrt, des Schiffbaus oder der Seemannschaft zu gewĂ€hren (siehe auch Geschichte der Seefahrt).
Traditionsschiffe (Seeschiffe) in Europa
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]âTraditionsschiffâ ist in den LĂ€ndern DĂ€nemark, Deutschland, Estland, Finnland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden (als âTraditionsfartygâ), Spanien und dem Vereinigten Königreich (als âtraditional shipâ) ein rechtlich bindender Begriff, der bei der Vereinbarung ĂŒber die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen fĂŒr den sicheren Betrieb von Traditionsschiffen in europĂ€ischen GewĂ€ssern und von BefĂ€higungszeugnissen fĂŒr Besatzungsmitglieder von Traditionsschiffen (Memorandum of Understanding)[1] benutzt wird. Das Memorandum regelt die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitszeugnisse und BefĂ€higungszeugnisse der Traditionsschiffe unter den dort genannten Bedingungen durch die Unterzeichnerstaaten.
Im Dachverband der EuropĂ€ischen Traditionsschiffe European Maritime Heritage[2] kooperieren die nationalen DachverbĂ€nde der EuropĂ€ischen Traditionsschiffahrt. Neben regelmĂ€Ăigen Kongressen und einem Newsletter ist eine wesentliche Veröffentlichung die âCharta von Barcelonaâ[3], die die MindestansprĂŒche bezĂŒglich Restaurierung und Konservierung von Traditionsschiffen darstellt.
Der politische Auftrag an die europÀischen Regierungen ist unter anderem dokumentiert in der Recommendation 1486(2000)[4] des Europaparlaments und lautet:
- âThe Assembly therefore recommends that the Committee of Ministers: ⊠support and encourage public and private bodies and voluntary associations which preserve historic vessels, or life-size or large scale replicas, in working order; encourage the display and use of these vessels for the education and enjoyment of the general public; encourage further development of a system of mutual acceptability by the maritime authorities of nation states of standards for the safe operation of traditional vessels in European waters.â
Traditionsschiff See in Deutschland
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In Deutschland ist der Begriff âTraditionsschiffâ sowie dessen Zulassung und Betrieb in der Anlage 1a Teil 3 der Schiffssicherheitsverordnung geregelt. Traditionsschiffe sind historische Wasserfahrzeuge, an deren PrĂ€sentation in Fahrt ein öffentliches Interesse besteht. Historische Wasserfahrzeuge sind Schiffe, die:
- hauptsÀchlich mit den Originalwerkstoffen im Original gebaut worden sind und wegen ihrer Bauart, Konstruktion, ihres ehemaligen Nutzungszwecks und ihrer Seltenheit erhaltenswert sind,
- zwar nicht originalgetreu sind, aber deren Gesamterscheinung einem VorlĂ€ufertyp entspricht, den es frĂŒher nachweislich gegeben hat (anerkannte RĂŒckbauten),
- einem historischen Vorbild nachgebildet sind (Nachbauten) oder
- sich als Segelschulschiffe fĂŒr die fundierte Ausbildung in traditioneller Seemannschaft besonders eignen und mindestens 24Â m lang sind (Segelschulungsschiffe).
Traditionsschiffe benötigen nach der Schiffssicherheitsverordnung ein Sicherheitszeugnis der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr. Mit diesem Zeugnis dĂŒrfen die Betreiber ihre Schiffe nicht-gewerblich betreiben, in dem sie mitfahrenden GĂ€sten historische Schiffsbetriebstechnik und traditionelle Seemannschaft vermitteln.
SchiffsfĂŒhrer von Traditionsschiffen benötigen keine Berufspatente (âBefĂ€higungszeugnisseâ) nach dem internationalen STCW-Ăbereinkommen, sondern je nach GröĂe, Zahl der mitfahrenden Personen und Fahrtgebiet einen SportbootfĂŒhrerschein See, einen Sportsee- oder einen Sporthochseeschifferschein (âBefĂ€higungsnachweiseâ). Bei Traditionsschiffen ab 25 m RumpflĂ€nge ist fĂŒr den SchiffsfĂŒhrer oder Maschinisten ein Zusatzeintrag in seinem Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein erforderlich. Die fachlichen Anforderungen fĂŒr diese ZusatzeintrĂ€ge legt die Gemeinsame Kommission fĂŒr historische Wasserfahrzeuge (GSHW e. V.), der deutsche Dachverband fĂŒr Traditionsschiffe, fest. Die Regelbesatzung fĂŒr die Traditionsschiffe ergibt sich aus der Anlage 4 der Sportseeschifferscheinverordnung.
Bei Streitigkeiten um die Ausstellung eines Sicherheitszeugnisses fĂŒr ein Traditionsschiff kann sich ein Betreiber an die Ombudsstelle fĂŒr Traditionsschifffahrt wenden. Die Ombudsstelle unterbreitet dann einen nicht bindenden Vermittlungsvorschlag.[5]
GemÀà der AGMD (Arbeitsgemeinschaft Deutscher MuseumshÀfen) und der GSHW sank die Zahl der zugelassenen Traditionsschiffe von 150 in den 2000er Jahren bis auf 105 im Jahr 2013.
Traditionsschiff See in der Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff âTraditionsschiffâ ist in der Schweiz nicht durch Gesetze oder Verordnungen enger definiert. Dennoch wurde die Salomon als Sonderfall im Rahmen der Schweizer Seefahrt in ihrem Seebrief[6] als âTraditional Ship, Sailing Vessel with Auxiliary Engineâ bezeichnet. Dies ist eine Einzelfallentscheidung, die aufgrund der nachfolgenden UmstĂ€nde erfolgte: Im Rahmen der Zulassung der Salomon bestand fĂŒr das zustĂ€ndige Seeschifffahrtsamt des Eidgenössischen Departements fĂŒr auswĂ€rtige Angelegenheiten die Problematik, dass das Schiff aufgrund GröĂe und geplantem Einsatzgebiet nicht unter die Schweizer Jachtverordnung[7] fiel. Mit Artikel 35 Absatz 1 des Schweizer Seeschifffahrtsgesetzes[8] besteht jedoch die Möglichkeit, ein seegehendes Fahrzeug analog zu einem kommerziellen Handelsschiff zu registrieren. Eine solche Registrierung setzt voraus, dass Eigner und Unternehmen inlĂ€ndisch sind und das Schiff mit einem philanthropischen, humanitĂ€ren, wissenschaftlichen, kulturellen oder Ă€hnlichen Zweck betreibt. Dieser wurde nach ĂberprĂŒfung gesehen. Da keine entsprechenden Richtlinien in der Schweiz selbst vorliegen, erfolgen die Besichtigungen im Rahmen der Sicherheitsinspektionen und Wartung unter Beiziehung eines in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten SachverstĂ€ndigen fĂŒr das Sachgebiet Traditionsschiffe. Dieser legt hierbei die deutschen âSicherheitsrichtlinien fĂŒr Traditionsschiffeâ bei seiner Arbeit zugrunde.
Traditionsschiff Binnen in Europa
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die technische Zulassung von Binnenschiffen in der EG wird mit den âTechnischen Vorschriften fĂŒr Binnenschiffeâ[9], kurz ES-TRIN, geregelt. Diese EG-Richtlinie enthĂ€lt ein Kapitel 24 âSonderbestimmungen fĂŒr Traditionsfahrzeugeâ. In diesem Kapitel wird festgelegt, dass Traditionsfahrzeuge von den in den anderen Kapiteln festgelegten Anforderungen abweichen können, wenn sie einer gesonderten technischen Untersuchung unterzogen werden.
Traditionsschiff Binnen in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die nationale Umsetzung der EG-Richtlinie in deutsches Recht ist die âVerordnung ĂŒber die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrtâ (Binnenschiffsuntersuchungsordnung)[10]. Hier wird in Paragraph 31 ein den Anforderungen des Kapitels 24 ES-TRIN entsprechendes Traditionsfahrzeug fĂŒr die Fahrgastbeförderung zugelassen.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Traditionsschiffe bedroht. In: TÀglicher Hafenbericht. 6. MÀrz 2013, S. 3, Seehafen-Verlag, Hamburg 2013, ISSN 2190-8753.
- Frank Binder: Vielen Traditionsschiffen droht das Aus. In: TÀglicher Hafenbericht. 25. Juli 2013, S. 3.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â âLondon MoU 2005â ( vom 9. Juli 2007 im Internet Archive) (PDF)
- â European Maritime Heritage ( des vom 6. Dezember 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- â âCharta von Barcelonaâ (PDF-Datei; 263Â kB)
- â Recommendation 1486(2000) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ( vom 20. Dezember 2013 im Internet Archive)
- â https://www.deutsche-flagge.de/de/flagge/schiffsarten/traditionsschiffe#Einstufung%20umstritten
- â Seebrief der âSalomonâ. (PDF) Archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 29. Mai 2022; abgerufen am 9. November 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- â Verordnung ĂŒber die schweizerischen Jachten zur See. (PDF) Abgerufen am 9. November 2015.
- â Bundesgesetz ĂŒber die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge. Abgerufen am 9. November 2015.
- â EuropĂ€ischer Standard der technischen Vorschriften fĂŒr Binnenschiffe (ES-TRIN). (PDF) Abgerufen am 20. Juli 2023.
- â Verordnung ĂŒber die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffsuntersuchungsordnung - BinSchUO). (PDF) Abgerufen am 20. Juli 2023.