Verbrauch
Verbrauch ist in der Wirtschaftstheorie der Verzehr von GĂŒtern und Dienstleistungen zur direkten oder indirekten BedĂŒrfnisbefriedigung. Ein Synonym fĂŒr Verbrauch ist Konsum.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bereits in Georg Friedrich Meiers Buch Metaphysik (1748) war das aus dem althochdeutschen Verb âfirbrĂŒhhenâ stammende Wort Verbrauch gelĂ€ufig: âDer Verbrauch oder die Abnutzung einer Sache besteht in demjenigen Gebrauche einer nĂŒtzlichen Sache, wodurch sie untergehtâ.[1] Der Sprachforscher Johann Christoph Adelung bezeichnete den Verbrauch im Jahre 1776 noch als junges Wort.[2] Das âauslĂ€ndische Consumtionâ stufte er als bequemes Wort ein, obwohl es ânoch nicht sehr gangbarâ sei.
Der von Meier beschriebene Untergang einer Sache ist jedoch heute lediglich eine von mehreren Optionen des Verbrauchs. Auch Verzehr oder Nutzung sind Verbrauchsformen, in deren Folge der Nutzen des Gutes oder der Dienstleistung durch ZustandsĂ€nderung oder Umwandlung nicht mehr, in anderer Form oder in anderem MaĂe verfĂŒgbar ist. Da der Nutzen das Gut bestimmt, existiert auch das Gut anschlieĂend nicht mehr, nicht mehr in gleicher Form oder in anderem MaĂe, sondern einer geringeren Menge oder als Folgeprodukt, welches weniger wertvoll, wertlos oder gar schĂ€dlich sein kann. In diesem Sinne kann Verbraucher nicht nur der Mensch, sondern auch eine Maschine (z. B. ein Motor) sein, die Energie in eine andere Form umwandelt.
Arten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff Verbrauch kommt in vielen Fachgebieten vor. Hierzu gehören insbesondere Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Recht oder Energiewirtschaft.
Volkswirtschaftslehre
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Volkswirtschaftslehre heiĂt der Verbrauch fĂŒr die private BedĂŒrfnisbefriedigung der Privathaushalte Konsum und betrifft sowohl Gebrauchs- als auch VerbrauchsgĂŒter. Er geht als âprivater Verbrauchâ in die Verwendungsrechnung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ein.[3] Dieses Aggregat des Bruttosozialprodukts wird als mit Preisen bewerteter, mengenmĂ€Ăiger Verzehr von GĂŒtern und Dienstleistungen der Privathaushalte in einer Periode zur unmittelbaren oder mittelbaren Befriedigung menschlicher BedĂŒrfnisse und âEigenverbrauch () der privaten Organisationen ohne Erwerbscharakterâ definiert.[4]
Der Pro-Kopf-Verbrauch ist der statistische Durchschnittswert des Verbrauchs eines Einwohners an VerbrauchsgegenstĂ€nden wie Lebensmitteln, Energie oder Wasser. So lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahre 2014 in Deutschland bei Mineral- und Heilwasser bei 148,8 Litern, Bier 105,9 Litern, GemĂŒse 93,6 kg, Fleisch 86,6 kg, Zucker 31,9 kg, Energie 162 GJ oder Wasser 122,0 Litern pro Einwohner.[5] In der Formel wird der Gesamtumsatz eines Verbrauchsgegenstands durch die Einwohnerzahl geteilt:
Diese volkswirtschaftliche Kennzahl ermöglicht einen regionalen Vergleich innerhalb eines Staats und den internationalen Vergleich von Staaten. Beim Pro-Kopf-Verbrauch werden auch Kleinkinder und alte Menschen bei den Einwohnern mitgerechnet, obwohl diese â etwa bei Bier â nicht oder nur bedingt als Verbraucher in Betracht kommen.
Unter Staatsverbrauch versteht man die âAufwendungen des Staates fĂŒr Verwaltungsleistungen, die der Allgemeinheit ohne spezielles Entgelt zur VerfĂŒgung gestellt werden. Zu den Aufwendungen fĂŒr Verwaltungsleistungen zĂ€hlen die Waren- und DienstleistungskĂ€ufe des Staates (ohne KĂ€ufe von InvestitionsgĂŒtern fĂŒr zivile Zwecke), die Einkommen der im Staatsdienst BeschĂ€ftigten, ferner unterstellte Nettomieten fĂŒr die vom Staat benutzten eigenen GebĂ€ude und Abschreibungen auf diese Anlagen und das bewegliche Sachvermögen. Um den Staatsverbrauch zu ermitteln, wird von den Aufwendungen der Wert der Staatsleistungen abgesetzt, die verkauft oder fĂŒr die GebĂŒhren erhoben werden.â[6]
Betriebswirtschaftslehre
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Werden in der Betriebswirtschaftslehre GĂŒter (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) sowie Dienstleistungen fĂŒr Produktionszwecke der Unternehmen verwendet, spricht man ebenfalls von Verbrauch. Zudem wird der Begriff Verbrauch nicht nur fĂŒr die Nutzung von VermögensgegenstĂ€nden (Aktivseite), sondern auch fĂŒr die Verringerung der RĂŒckstellungen auf der Passivseite der Bilanz im Rahmen der Inanspruchnahme der Verpflichtungen gebraucht. Das RĂŒckstellungskonto wird durch ZufĂŒhrung erhöht, durch Verbrauch oder Auflösung gemindert. So werden beispielsweise die Versorgungszahlungen aus betrieblicher Altersversorgung als Verbrauch der PensionsrĂŒckstellungen verbucht. Durch die ZufĂŒhrung, den Verbrauch und die Auflösung von RĂŒckstellungen wird erreicht, dass kĂŒnftige Ausgaben als Aufwendungen bereits dem GeschĂ€ftsjahr der wirtschaftlichen Verursachung zugeordnet werden, so dass im Verbrauchsjahr keine Erfolgsauswirkungen mehr eintreten.[7]
Im Rechnungswesen wird der private Verbrauch des Unternehmers bei Einzelunternehmen oder bei persönlich haftenden Gesellschaftern von Personengesellschaften auf Privatkonten als Privatentnahme verbucht. Die Verbrauchsfolgeverfahren sind Fiktionen, in welcher Reihenfolge vorhandene LagerbestĂ€nde zuerst verbraucht oder verĂ€uĂert werden.
Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der bestimmte Rechtsbegriff des Verbrauchers bezeichnet nach § 13 BGB eine natĂŒrliche Person, die ein RechtsgeschĂ€ft (insbesondere GeschĂ€fte des tĂ€glichen Lebens) zu Zwecken abschlieĂt, das ĂŒberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit zugerechnet werden kann. An den Verbraucherbegriff knĂŒpfen zahlreiche verbraucherschĂŒtzende Vorschriften an.
Im Steuerrecht ist der Verbrauch des Verbrauchers ein Steuerobjekt bei Verbrauchsteuern (beispielsweise Mehrwertsteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer), wobei der Verbrauchsbegriff steuerlich nicht im Sinne des physischen Verbrauchs, sondern als Einkommensverwendung des Privathaushalts fĂŒr den Erwerb von GĂŒtern und Dienstleistungen zur Befriedigung privater BedĂŒrfnisse verstanden wird.[8]
Energiewesen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim Energieverbrauch (Stromverbrauch, Gasverbrauch, Wasserverbrauch, Kraftstoffverbrauch) wird die genutzte Energie zur Verrichtung von Arbeit umgewandelt in Licht, WĂ€rme, KĂ€lte, Bewegung usw. und steht in ihrer ursprĂŒnglichen Form nicht mehr zur VerfĂŒgung. Die Umwandlung (der Energie) ist ein Definitionsbestandteil des Verbrauchsbegriffs, weshalb auch dieser Vorgang als Verbrauch zu bezeichnen ist.
Reichweite
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine AbschĂ€tzung darĂŒber, wie lange oder weit ein Gut noch verfĂŒgbar ist, nennt man dessen Reichweite. In einem Unternehmen ist die Reichweite eine Frage der Logistik, fĂŒr die Rohstoffe (Reichweite von Rohstoffen) oft eine geopolitische. FĂŒr Fortbewegungsmittel bestimmt u. a. der Kraftstoffverbrauch die Reichweite, also die mit einer bestimmten Menge von Treibstoff noch zurĂŒcklegbare Strecke.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Verbrauch beginnt
- Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Verbrauch enthÀlt
- Energieverbrauch
- eines Lebewesens in Ruhe â Grundumsatz
- eines GebĂ€udes â Energieausweis
- eines Kraftfahrzeugs â Fahrzyklus, Kraftstoffverbrauch
- eines ElektrogerĂ€ts â Energieverbrauchskennzeichnung
- FlÀchenverbrauch
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und ĂŒber Verbrauch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Georg Friedrich Meier, Metaphysik, 1748, § 263, S. 426
- â Johann Christoph Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Band 6, 1776, S. 238.
- â Gabler-Verlag, Gabler Wirtschaftslexikon, Band 6, 1984, Sp. 1443.
- â BT-Drucksache V/3550 vom 2. Dezember 1968, Jahresgutachten 1968 des SachverstĂ€ndigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, S. 117.
- â Statista Das Statistik-Portal, Statistiken zum Thema Pro-Kopf-Verbrauch.
- â BT-Drucksache V/3550 vom 2. Dezember 1968, Jahresgutachten 1968 des SachverstĂ€ndigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, S. 117.
- â Rudolf Heno, Jahresabschluss nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Standards, 2004, S. 366.
- â Peter Walden, Die Umsatzsteuer als indirekte Verbrauchsteuer, 1988, S. 48.