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Wikipedia:Stimmberechtigung

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie
AbkĂŒrzung: WP:SB, WP:STIMM, WP:ASB

Die Stimmberechtigung ist Voraussetzung, um sich als Benutzer an Verfahren wie bestimmten Meinungsbildern und Personenwahlen zu beteiligen. FĂŒr verschiedene Verfahren gelten verschiedene Stimmberechtigungen. Zur Meinungsabgabe in Verfahren, die nicht explizit eine Stimmberechtigung vorsehen, sind ansonsten natĂŒrlich alle Benutzer â€“ auch ohne Anmeldung â€“ herzlich eingeladen.

Allgemeine Stimmberechtigung

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Die allgemeine Stimmberechtigung ist fĂŒr das Abstimmen bei Meinungsbildern, Adminwahlen, BĂŒrokratenwahlen, Checkuserwahlen, Oversightwahlen, AntrĂ€gen auf Adminwiederwahl, Deadmin-AntrĂ€gen und Benutzersperrverfahren nötig. Beim Antrag auf Adminwiederwahl gilt die Stimmabgabe als maßgeblicher Zeitpunkt. Ansonsten muss ein Benutzer die folgenden Kriterien zu Beginn des Verfahrens erfĂŒllen, um allgemein stimmberechtigt zu sein:

  1. Der Benutzer ist angemeldet.
  2. Der Benutzer hat seit mindestens zwei Monaten aktiv mitgearbeitet.[Anm. 1]
  3. Der Benutzer hat mindestens 200 Bearbeitungen (Edits) im Artikelnamensraum[Anm. 2] vorgenommen,
    und davon mindestens 50 in den letzten 12 Monaten.[1]

Diese Kriterien wurden im April 2005 im Meinungsbild zur Stimmberechtigung festgelegt sowie im Januar 2010 ergĂ€nzt. Die Stimmabgabe kann nur persönlich vorgenommen werden. Im Februar 2018 gab es 5.028 stimmberechtigte Benutzer in der deutschsprachigen Wikipedia; im MĂ€rz 2019 waren es 4.931, im September 2022 4.839 und im Februar 2026 4.622 Benutzer.[2] FĂŒr tagesaktuelle Zahlen siehe Benutzer:MisterSynergy/Stimmberechtigung.

Hier erfĂ€hrst Du, ob Du stimmberechtigt bist Datum des Abstimmungsbeginns fĂŒr das entsprechende Meinungsbild einsetzen!
(alternativ: differenzierter Überblick ĂŒber die genaue Zahl und Art deiner Edits)

Stimmberechtigung bei Schiedsgerichtswahlen

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FĂŒr die Wahlen der Mitglieder des Schiedsgerichts gelten besondere Kriterien. Neben der allgemeinen Stimmberechtigung muss ein Benutzer darĂŒber hinaus zu Beginn der Wahl die folgenden Kriterien erfĂŒllen, um sich an der Abstimmung zu beteiligen:

  1. Der Benutzer hat mindestens 400 Bearbeitungen insgesamt[Anm. 3] vorgenommen.
  2. Der Benutzer hat vor mindestens vier Monaten die erste Bearbeitung vorgenommen.

Diese Kriterien basieren auf dem Meinungsbild „Schiedsgericht Oktober 2007“.

ÜberprĂŒfung

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Mit der Vorlage:Stimmberechtigt kann man automatisch Links zur ÜberprĂŒfung der Stimmberechtigung erzeugen.

Nicht stimmberechtigt

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Nicht stimmberechtigt, selbst wenn die oben genannten Vorgaben erfĂŒllt werden, sind

  • gesperrte Benutzer: WĂ€hrend einer Sperre dĂŒrfen Benutzer nicht abstimmen. Bei unbegrenzt gesperrten Benutzern können die Stimmen entfernt werden, wenn der Sperrantrag vor Beginn des Meinungsbildes gestellt wurde.[Anm. 4]
  • Benutzer, die Manipulationen am Verfahren (WahlfĂ€lschung) vorgenommen haben.
  • Sockenpuppen: Stimmen von Sockenpuppen werden gestrichen.
  • Bots: Stimmen von Bots werden gestrichen.

Benutzer können bei Abstimmungen unter jedem Abstimmungsunterabschnitt nur eine Stimme abgeben. Mehrfach abgegebene Stimmen bei demselben Abstimmungsunterabschnitt werden gestrichen. (Bei vielen Meinungsbildern ist es beispielsweise ausdrĂŒcklich erwĂŒnscht, in mehreren Abschnitten jeweils eine Stimme abzugeben; dies wird dann dort explizit geregelt.)

ErlÀuterungen
  1. ↑ Der erste Beitrag muss damit mindestens zwei Monate zurĂŒckliegen – es reicht nicht aus, wenn das Benutzerkonto vor zwei Monaten erstellt wurde, aber die ersten Bearbeitungen vor weniger als zwei Monaten vorgenommen wurden.
  2. ↑ GezĂ€hlt werden nur Bearbeitungen an enzyklopĂ€dischen Artikeln, aber keine BeitrĂ€ge in den Datei-, Vorlagen- oder KategorienamensrĂ€umen (wie beim Sichterstatus), auch nicht auf Diskussions- oder Benutzerseiten etc. und ebenso keine gelöschten oder vom Artikelnamensraum in andere NamensrĂ€ume verschobene Bearbeitungen. Siehe Hilfe:NamensrĂ€ume.
  3. ↑ GezĂ€hlt werden alle Bearbeitungen, also nicht nur solche im Artikelnamensraum, sondern auch BeitrĂ€ge auf Diskussionsseiten, Benutzerseiten etc., aber keine gelöschten Bearbeitungen.
  4. ↑ Dies gilt nicht fĂŒr partiell gesperrte Benutzer, insofern sie nicht von der Bearbeitung der entsprechenden Seite ausgeschlossen sind (siehe Archiv).
Sonstige
  1. ↑ Diese ErgĂ€nzung wurde in einem Meinungsbild im Januar 2010 festgelegt; sie gilt fĂŒr alle Abstimmungen ab dem 26. Januar 2010, 10:00 Uhr.
  2. ↑ Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Stimmberechtigung, 14. MĂ€rz 2019